Gesetze

Hebammen sind Fachkräfte für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett und damit ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems. Sie müssen sich an rechtliche Vorgaben halten und in ihrer Arbeit strenge Qualitätskriterien berücksichtigen.

Folgende Gesetze regeln die Hebammenarbeit: 

Das Hebammengesetz (HebG 2019) bildet die gesetzliche Grundlage für die Berufsausbildung und enthält Regelungen zur Berufsausübung. Ein wichtiger Inhalt ist die „Hinzuziehungspflicht“, die besagt, dass zu jeder Geburt eine Hebamme hinzugezogen werden muss. 

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) regelt die Inhalte und Prüfungen des Studiums für angehende Hebammen. Die Berufsordnung der Bundesländer regelt die konkrete Ausgestaltung der Berufsausübung und einige landesspezifische Vorgaben.

Das Sozialgesetzbuch V (SGBV) - §134a Versorgung mit Hebammenhilfe regelt Aspekte der freiberuflichen Hebammentätigkeit. Der Hebammenhilfe-Vertrag mit dem GKV Spitzenvertrag regelt die Abrechnung von freiberuflichen Hebammenleistungen. Neuerungen sind zum 01.11.2025 eingetreten.

Link zur Berufsordnung von Mecklenburg-Vorpommern 
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-HebBOMVpP8

(Diese wird aktuell überarbeitet, sodass zeitnah eine neue Version veröffentlicht wird.)

Das Sozialgesetzbuch V (SGBV) - §134a Versorgung mit Hebammenhilfe
…regelt Aspekte der freiberuflichen Hebammentätigkeit

Der Hebammenhilfe-Vertrag mit dem GKV Spitzenvertrag
…regelt die Abrechnung von freiberuflichen Hebammenleistungen. Neuerungen sind zum 01.11.2025 eingetreten

Die Privatgebührenordnung für Hebammen
…regelt die Abrechnung von privat abrechenbaren Hebammenleistungen der jeweiligen Bundesländer

Übergeordnete Gesetze und Regelungen
…u.a. die Mutterschaftsrichtlinien, das Arzneimittelgesetz, die Datenschutzgrundverordnung und Weitere